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Mitteilungen
an alle
SSB-Vereine
an alle
Mannschaftsführer
an alle
SSB-Mitglieder
Ich möchte mit
diesem Rundschreiben folgende Informationen an die Vereine
weitergeben, mit der Bitte, sie an alle Spieler und Mannschaftsführer
weiterzuleiten, bzw. im Vereinshaus den Mitgliedern zugänglich zu
machen, oder am kommenden Spieltag im Spielsaal aufliegen zu lassen.
1.
Notationspflicht gemäß TuWO2005
Ein B-Liga-Verein
hat nach dem ersten SMM-Spieltag vom 7. November 2009 die
Landesspielleitung über eine von einem Spieler einer Gastmannschaft
begangenen Regelverstoss aufmerksam gemacht.
Ich möchte daher
folgendes in Erinnerung rufen:
a) Es herrscht
Notationspflicht für die gesamte Partie. Laut TuWO2005, Abschnitt
III Punkt 2.5d entfällt diese erst fünf Minuten vor Ablauf der
gesamten Spielzeit. Es ist daher nicht gestattet, die Schreibpflicht
auf Kosten der Zeitnot des Gegners oder aus Bequemlichkeit zu
unterlassen.
b) Ebenso ist es
nicht gestattet, die Züge vor der Ausführung zu notieren. Im Klartext:
Es muss zuerst der Zug gemacht und dann notiert werden.
Ein Regelverstoß
jeglicher Art ist auf dem Notationsblatt aufzuzeichnen. Nach dem
dritten Regelverstoß eines Spielers ist die Partie durch Verlust
beendet.
2.
Spielkalender der 41. SMM 2009/10
a)
Landessspielleiter Andreas Runggaldier hat eine neue E-Mail-Adresse.
Sie lautet:
almadin(a)runggaldierandreas.191.it
b) Aufgrund mehrer
Hinweise auf einen Fehler im Spielkalender korrigiere ich hiermit das
Datum der letzten Spielrunde der A- und B-Liga-Mannschaften. Diese
findet in Ridnaun am 27. März 2010 statt.
c) In Absprache
mit Vizepräsident und Landesspielleiter Anton Christanell wurde zudem
folgendes festgehalten:
Spieler, die in
der dritten C-Liga-Playoff-Runde am 20. März 2010 eingesetzt werden,
sind am 11. Spieltag der A- und B-Liga nicht mehr spielberechtigt.
3.
Spielverlegung vom 5. Dezember 2009
Vereine bzw.
Mannschaften, die an diesem Tag nicht spielen können oder aus
familiären Gründen der Mitglieder nicht spielen wollen, können in
Absprache mit den jeweiligen Gegnern eine Spielverschiebung
vereinbaren.
Da dies vom Vorstand bereits gutgeheißen wurde, ist eine Absprache mit
den Landesspielleitern nicht erforderlich, selbstverständlich müssen
Spielverschiebungen aber beim SSB gemeldet werden.
Als Ausweichtermin steht der 12. Dezember 2009 zur Verfügung.
Selbstverständlich kann auch ein anderer Termin gewählt werden.
4.
Reklamationen und Proteste
Ich stelle hiermit
klar, dass Reklamationen und Proteste (eventuell bei Streitfällen) vom
SSB nur dann angenommen werden, wenn diese schriftlich, d. h. versehen
mit Datum und Unterschrift des Vereins-Präsidenten oder des
Mannschaftsführers, und auf dem Postweg dem SSB zugesandt werden.
Alles andere
wird weder akzeptiert noch behandelt!
(Ausgenommen davon
sind Hinweise auf falsche Mannschaftsaufstellungen u. ä.)
Mit freundlichen
Grüßen
Andreas STEGER
-
SSB-Präsident –
Gais, am 17.
November 2009
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